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§
1 Vertragsgegenstand und Geltung
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Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Krisch,
Tobias und Schäfer, Michael GbR (K&S) und dem Kunden (auch
Käufer) für Verträge über Software, Service
und andere vereinbarte Leistungen (Vertragsgegenstand, Waren).
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Es
gelten ausschließlich diese AGB. Anerkennung anderer AGB oder
Ausschluss dieser AGB ist nur durch ausdrückliche schriftliche
Erklärung seitens K&S möglich. Sollte der Kunde mit
der Geltung dieser AGB nicht einverstanden sein, so hat er dies
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir behalten uns dann
vor, unser Angebot oder unsere Annahme unverzüglich zurückzuziehen,
ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendeiner Art gestellt
werden können.
§ 2 Angebotsbindung,
Zustandekommen des Vertrages
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An
seine Angebote ist K&S nicht gebunden, sie können innerhalb
von fünf Werktagen an-genommen werden.
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Ein Vertrag kommt regelmäßig erst mit einer schriftlichen
Annahme (i.d.R. /Auftragsbestätigung) durch K&S zustande;
Lieferung oder Rechnungsstellung stehen dem im Zweifel gleich.
§ 3 Zahlungsbedingungen
und Preise
- Es gelten die in der Auftragsbestätigung
genannten, die von K&S anderweitig schriftlich angenommenen
oder im Zweifel die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Preise. Die Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung,
Installation, Einweisung und sonstige Nebenleistungen sind in den
Preisen nicht inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Rechnungen sind ohne jeden Abzug
sofort zu bezahlen. Bei Teillieferungen nach § 4 Abs. 1 dieser
AGB kann K&S die gelieferten Waren gesondert in Rechnung stellen.
- Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber
angenommen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen.
Tatsächliche Einzugsspesen kann K&S in Rechnung stellen.
- Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen
aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
- Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen
in Verzug, kann K&S - unbeschadet der Geltendmachung weiterer
gesetzlicher oder sich aus diesen AGB ergebenden Rechte - Zinsen
in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Stadtsparkasse
Bottrop verlangen.
- Wird K&S eine erhebliche Vermögensverschlechterung
des Kunden bekannt, welche die Nichterfüllung des Vertrages
befürchten lässt, kann K&S offene Beträge sofort
fällig stellen und Leistung von Sicherheiten fordern. Verweigert
der Kunde die Gegenleistung endgültig, kann K&S vom Vertrag
zurücktreten.
§ 4 Lieferung
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K&S ist zu Teillieferungen
berechtigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar
sind.
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Sofern nicht die
Installation der Ware durch K&S an einem bestimmten Ort vereinbart
wurde (Bringschuld) oder sich diese aus der Natur der Sache ergibt,
so handelt es sich um eine Holschuld des Käufers.
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K&S versendet
die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort (Schickschuld),
die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen
übergeben wird. Dies gilt auch, wenn der Versand durch den
K&S Lieferdienst erfolgt, die Gefahr geht dann bei Verlassen
des Lagers auf den Kunden über. Im übrigen gilt §
7 dieser AGB.
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Der Käufer
kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins K&S schriftlich auffordern, binnen angemessener
Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt K&S in Verzug.
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Der Kunde ist berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn K&S zwei Wochen nach Fristsetzung
entsprechend Abs. 4 die Vertragsleistung nicht erbracht hat. Gleichermaßen
ist dann K&S zum Rücktritt berechtigt, wenn hinsichtlich
der betroffenen Ware ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen
wurde; in diesem Fall sind eventuelle Schadensersatzansprüche
des Kunden ausgeschlossen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
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K&S behält
sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Vertrag vor.
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Ware, an der K&S
aus vorstehenden Bestimmungen Eigentum zusteht, wird als Vorbehaltsware
bezeichnet.
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Vorbehaltsware darf
nicht verliehen, verpfändet oder in sonstiger Weise zur Sicherungsübereignung
genutzt werden. Die Veräußerung durch Endabnehmer ist
ausgeschlossen.
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Der Kunde verwahrt
Vorbehaltsware unentgeltlich für K&S und behandelt sie
pfleglich.
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Zugriffe Dritter
auf die Vorbehaltsware, Beschädigungen sowie Besitz- und Ortswechsel
sind K&S unverzüglich anzuzeigen.
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Bei grober Verletzung
der vereinbarten Sorgfalts- und Zahlungspflichten kann K&S vom
Vertrag zurücktreten. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware
hat der Kunde weiter alle Kosten zur Aufhebung des Zugriffs zu tragen.
§ 6 Gewährleistung,
Garantie, Wartungsverträge
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Gewährleistungsansprüche
werden durch Wartungsverträge zwischen K&S und dem Kunden
nicht berührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Ist keine Gewährleistungsfrist
schriftlich vereinbart worden, beträgt sie 24 Monate für
Privatkunden, 12 Monate für gewerbliche Kunden. Eine in Angeboten
genannte Garantiefrist ist nicht mit der Gewährleistungsfrist
gleichzusetzen.
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Mängel sind
K&S schriftlich mitzuteilen.
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K&S ist im Gewährleistungsfall
nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
zur Ersatzlieferung verpflichtet. K&S stimmt sein Vorgehen mit
dem Kunden ab.
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Schlägt die
Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer
nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Ansprüche
auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung - auch aus § 480 Abs.
1 BGB - sind dann ausgeschlossen.
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Ein Anspruch auf
Schadensersatz für Mangelschäden beim Fehlen zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden
ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch die Zusicherung gedeckt
sind und dies nach § 7 dieser AGB zulässig ist.
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Solange der Kunde
durch sein gesamtes Verhalten oder das Vorenthalten wesentlicher
Informationen die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verhindert,
liegt kein Fehlschlagen dieser vor.
§ 7 Schadensersatz
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K&S haftet in
vollem Umfang für Schäden, die auf vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhalten K&S oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen. Bei leicht fahrlässigen Vertragsverletzungen wird
nur gehaftet, sofern es sich um Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
handelt; die Haftung ist in diesen Fällen auf die doppelte
vereinbarte Vergütung begrenzt. Kommt es zu Körperverletzungen,
so wird auch bei leicht fahrlässigem Verhalten in voller Höhe
gehaftet.
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Für die Haftung
bei Eigenschaftszusicherungen gilt zusätzlich § 6 Abs.
6 dieser AGB.
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Die Bestimmungen
über Gewährleistung § 6 Abs. 3-5 sind entsprechend
anzuwenden, sofern im Rahmen des Vertrages durch Verletzung von
Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten ein Schaden am
Vertragsgegenstand entstanden ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz
in Geld nach Maßgabe dieser AGB wird nicht berührt.
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Die Sicherung von
Daten auf Datenträgern obliegt dem Kunden.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen
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Die Abtretung von Rechten
und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung K&Ss
ist nicht zulässig.
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Änderungen des
geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 9. Salvatorische
Klausel
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Die Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen nicht.
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An die Stelle einer
unwirksamen Klausel sollen die gesetzlichen Bestimmungen treten.
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Für den Fall
einer regelungsbedürftigen Lücke sollen die Vertragsparteien
eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des
gesamten Vertrages am ehesten entspricht.
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